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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09 (https://dejure.org/2009,21045)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2009 - 4 S 29.09 (https://dejure.org/2009,21045)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2009 - 4 S 29.09 (https://dejure.org/2009,21045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle eines Oberbrandmeisters; Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über den Zugang zu einem öffentlichen Amt ...

  • Judicialis

    VGG § 6 Abs. 4 Satz 1; ; VGG § 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle eines Oberbrandmeisters; Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über den Zugang zu einem öffentlichen Amt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 -, juris Rn. 31 f.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09
    Wird das Recht auf fehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09
    Da bei der Stellenbesetzung nur ein Bewerber zum Zuge kommen darf, der alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 B 6.05 -, juris Rn. 7), hätte sich die Eignungsbeurteilung auch auf die Führungsfähigkeit erstrecken müssen.
  • OVG Berlin, 08.12.2000 - 4 SN 60.00

    Anspruch auf Zulassung zum durch Assessment-Center-Elemente geprägten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat im Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 4 SN 60.00 - (NVwZ-RR 2001, 395, 396) im Gegenteil die Auffassung vertreten, gemessen an dem hohen Stellenwert einer dienstlichen Beurteilung könne ergänzenden Eignungsfeststellungen (gemeint waren schriftliche Tests und Auswahlverfahren mit Assessment-Center-Elementen) allenfalls die Bedeutung eines Auswahlkriteriums neben anderen zukommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09
    Weder der Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte Berlins noch der Verwaltungspraxis zu § 6 Abs. 5 VVG in der bis zum 15. November 2005 geltenden Fassung ließ sich entnehmen, dass statt der dienstlichen Beurteilungen das Auswahlverfahren für die Auswahlentscheidung ausschlaggebend sein sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2007 - 4 S 13.07 -, juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten der Deutschen Telekom; Begründung der

    Im Hinblick auf die Ungewissheit, welchem der Beigeladenen der Antragsteller bei einer erneuten Durchführung des Auswahlverfahrens möglicherweise vorzuziehen wäre, ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Freihaltung sämtlicher vom Beförderungsverfahren erfassten Stellen erforderlich (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2009 - OVG 4 S 29.09 -, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 30.12.2020 - 28 L 138.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlentscheidung

    Als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs kann die Entscheidung allerdings gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2009 - OVG 4 S 29.09 - juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13

    Auswahlentscheidung anhand von Beurteilungen aus besonderem Anlass;

    Erstreckt sich die aktuelle Beurteilung lediglich auf einen Teil dieser Kriterien, ist eine ergänzende Einschätzung erforderlich (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2009 - OVG 4 S 29.09 - juris Leitsatz 1).
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